Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe an Grundschulen bleibt freiwillig. Bestehende Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit, es ist keine erneute Anmeldung erforderlich. Neu geregelt wurden die Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von den Kosten möglich, etwa bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder bei besonderen Lebenssituationen. Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können die Kosten künftig vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernehmen lassen. Die Anträge auf Befreiung müssen bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden.
Schreiben Ministerium für Bildung und Kultur
Formular zur Übernahme des Leihentgeltes für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII
