Grundschule der Gemeinde Nonnweiler

Schulleiter:Mike Becker
Schulsekretärin:Esther Jäckel (täglich 8:00 - 11:00 Uhr)
Kontakt:Tel.: 06873 / 7131, E-Mail: grundschule(at)nonnweiler.de 
Sprechzeiten:Gesprächstermine nach Vereinbarung
Klassenaufteilung:Die Klassen 1 und 2 befinden sich in Nonnweiler (139 Kinder)
Die Klassen 3 und 4 befinden sich in Primstal (137 Kinder)
Klassenfrequenzen:276 Kinder in 12 Klassen
Lehrpersonal:14 Lehrkräfte
  2 Förderschullehrkräfte (Nonnweiler/ Primstal)
  1 Sprachförderlehrkraft
  1 Lehramtsanwärterin
  1 Schulsozialarbeiterin
Ansprechpartnerin beim Schulträger:Nadine Gabriel, Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5
Tel.: 06873 / 660-31, E-Mail: nadine.gabriel(at)nonnweiler.de
Hausmeister:Jörg Saar
Schulsozialarbeiterin:Kathrin Riemans
Hochwaldstraße 64,  66620 Nonnweiler-Otzenhausen,
Mobil: 0170 / 5748043, E-Mail: k.riemans(at)ideeon.info

 

Kontakt

Standort Nonnweiler
Auf der Geig 12, 66620 Nonnweiler
Tel.: 06873/7131

Standort Primstal
Kannenberg 1, 66620 Nonnweiler-Primstal
Tel.: 06875/271

Homepage 

Sprechzeiten Frau Riemans

Standort Nonnweiler
dienstags: 10:30 – 13:00 Uhr

Standort Primstal:       
donnerstags: 10:30 – 13:00 Uhr

Für Elterngespräche wird um telefonische Terminabsprache gebeten. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

Neue Regelungen zur Schulbuchausleihe ab dem Schuljahr 2026/27

Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe an Grundschulen bleibt freiwillig. Bestehende Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit, es ist keine erneute Anmeldung erforderlich. Neu geregelt wurden die Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von den Kosten möglich, etwa bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder bei besonderen Lebenssituationen. Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können die Kosten künftig vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernehmen lassen. Die Anträge auf Befreiung müssen bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden.


Schreiben Ministerium für Bildung und Kultur

Formular zur Übernahme des Leihentgeltes für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII

Antrag von der Freistellung zur Zuzahlung

Hinweise zum Antrag von der Freistellung zur Zuzahlung