Grundschule der Gemeinde Nonnweiler
| Schulleiter: | Mike Becker |
| Schulsekretärin: | Esther Jäckel (täglich 8:00 - 11:00 Uhr) |
| Kontakt: | Tel.: 06873 / 7131, E-Mail: grundschule(at)nonnweiler.de |
| Sprechzeiten: | Gesprächstermine nach Vereinbarung |
| Klassenaufteilung: | Die Klassen 1 und 2 befinden sich in Nonnweiler (139 Kinder) Die Klassen 3 und 4 befinden sich in Primstal (137 Kinder) |
| Klassenfrequenzen: | 276 Kinder in 12 Klassen |
| Lehrpersonal: | 14 Lehrkräfte 2 Förderschullehrkräfte (Nonnweiler/ Primstal) 1 Sprachförderlehrkraft 1 Lehramtsanwärterin 1 Schulsozialarbeiterin |
| Ansprechpartnerin beim Schulträger: | Nadine Gabriel, Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5 Tel.: 06873 / 660-31, E-Mail: nadine.gabriel(at)nonnweiler.de |
| Hausmeister: | Jörg Saar |
| Schulsozialarbeiterin: | Kathrin Riemans Hochwaldstraße 64, 66620 Nonnweiler-Otzenhausen, Mobil: 0170 / 5748043, E-Mail: k.riemans(at)ideeon.info |
Kontakt
Standort Nonnweiler
Auf der Geig 12, 66620 Nonnweiler
Tel.: 06873/7131
Standort Primstal
Kannenberg 1, 66620 Nonnweiler-Primstal
Tel.: 06875/271
Sprechzeiten Frau Riemans
Standort Nonnweiler
dienstags: 10:30 – 13:00 Uhr
Standort Primstal:
donnerstags: 10:30 – 13:00 Uhr
Für Elterngespräche wird um telefonische Terminabsprache gebeten. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.
Neue Regelungen zur Schulbuchausleihe ab dem Schuljahr 2026/27

Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe an Grundschulen bleibt freiwillig. Bestehende Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit, es ist keine erneute Anmeldung erforderlich. Neu geregelt wurden die Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von den Kosten möglich, etwa bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder bei besonderen Lebenssituationen. Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können die Kosten künftig vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernehmen lassen. Die Anträge auf Befreiung müssen bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden.
Schreiben Ministerium für Bildung und Kultur
Formular zur Übernahme des Leihentgeltes für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII