Die Gemeinde Nonnweiler fördert ab dem 01.07.2025 den Austausch von elektrischen Haushaltsgroßgeräten („Weiße Ware“), wie Kühlschrank, Kühlgefrierkombination, Gefrierschrank, Gefriertruhe, Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner oder Wasch-Trockenkombination, gegen Neugeräte mit Energie-Effizienzlabel A oder B, durch Zahlung eines Zuschussbetrags auf die Anschaffungskosten. Die Anschaffung wird mit einmalig 100 € je Gerät und Haushalt gefördert.
Des Weiteren wird der Austausch von ungeregelten Umwälz-/Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen gefördert. Dieser wird mit je 150 € bezuschusst.
Förderrichtlinie
Antrag
Entsorgungsnachweis
Der Förderantrag ist schriftlich bei der Gemeinde Nonnweiler und unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragvordruckes zu stellen (Per Post: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler oder per Mail an rathaus@nonnweiler.de).