Kommunales Förderprogramm

Austausch von elektrischen Haushaltsgroßgeräten im Privatgebrauch

Die Gemeinde Nonnweiler fördert ab dem 01.07.2025 den Austausch von elektrischen Haushaltsgroßgeräten („Weiße Ware“), wie Kühlschrank, Kühlgefrierkombination, Gefrierschrank, Gefriertruhe, Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner oder Wasch-Trockenkombination, gegen Neugeräte mit Energie-Effizienzlabel A oder B, durch Zahlung eines Zuschussbetrags auf die Anschaffungskosten. Die Anschaffung wird mit einmalig 100 € je Gerät und Haushalt gefördert.

Des Weiteren wird der Austausch von ungeregelten Umwälz-/Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen gefördert. Dieser wird mit je 150 € bezuschusst.

Förderrichtlinie
Antrag
Entsorgungsnachweis

Der Förderantrag ist schriftlich bei der Gemeinde Nonnweiler und unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragvordruckes zu stellen (Per Post: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler oder per Mail an rathaus@nonnweiler.de).