Der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 21.08.2025 gem. § 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Entwurf der Lärmaktionsplanung 4. Runde beschlossen.
§ 47 d BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Von Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Landesstraßen) ist auch das Gebiet der Gemeinde Nonnweiler betroffen. Erstmals waren die Lärmaktionspläne zum 18.07.2008 aufzustellen. Eine Fortschreibung erfolgt bei bedeutsamen Änderungen - im Übrigen alle fünf Jahre.
Nunmehr steht die 4. Runde der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie an. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. Auf der Grundlage der Lärmkarten sollen konkrete Maßnahmen ausgearbeitet werden, um die Lärmbelastung verringern zu können.
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern. Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Lärmaktionsplanung 4. Runde in der Zeit vom 02.10. bis einschließlich 30.11.2025 während der Dienstzeit im Rathaus, Fachbereich IV, Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nonnweiler, 29.09.2025
Der Bürgermeister in Vertretung: Lieselene Scherer, 1. Beigeordnete