Die Gemeinde Nonnweiler fördert seit dem 01.07.2025 den Austausch von elektrischen Haushaltsgroßgeräten („Weiße Ware“), wie Kühlschrank, Kühlgefrierkombination, Gefrierschrank, Gefriertruhe, Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner oder Wasch-Trockenkombination, gegen Neugeräte mit Energie-Effizienzlabel A oder B (teilweise C), durch Zahlung eines Zuschussbetrags auf die Anschaffungskosten. Die Anschaffung wird mit einmalig 100 € je Gerät und Haushalt gefördert.
Hier ein wichtiger Hinweis zur Förderung von Wäschetrocknern:
Für Wäschetrockner gilt seit 01.07.2025 ein neues EU-Energielabel (zu erkennen am QR-Code oben rechts). Die Energieeffizienzklassen reichen künftig von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient). Die bekannten Klassen A+, A++, und A+++ entfallen. Die Anforderungen für die einzelnen Klassen wurden deutlich verschärft:
- Die neue Bestklasse bei Wäschetrocknern ist seit Juli 2025 das Energielabel A.
- Das alte Energielabel A+++ entspricht künftig den neuen Klassen B oder C.
- Das alte Label A++ entspricht nun den neuen Klassen C oder D.
- Das alte Label A+ entspricht nun den neuen Klassen D oder E.
- Das alte Label A entspricht nun der neuen Klasse E.
- Das alte Label B entspricht nun der neuen Klasse F.
- Das alte Label C entspricht nun der neuen Klassen G.
- Das alte Label D entspricht nun der neuen Klassen G.
Seit dem 01.07.2025 müssen zudem Händler das neue Energielabel gut sichtbar auf allen im Handel erhältlichen Wäschetrocknern anbringen, auch auf Auslaufmodellen.
Des Weiteren wird der Austausch von ungeregelten Umwälz-/Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen gefördert. Dieser wird mit je 150 € bezuschusst.
Förderrichtlinie
Antrag
Entsorgungsnachweis
Der Förderantrag ist schriftlich bei der Gemeinde Nonnweiler und unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragvordruckes zu stellen (Per Post: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler oder per Mail an rathaus@nonnweiler.de).