Bürgermeisterwahl 2026

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nonnweiler am Sonntag, den 31. Mai 2026 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Beantragen Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen

Bekanntmachung des Postunternehmens bei dem anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 31. Mai 2026 sowie einer eventuell notwendigen Stichwahl am 14.06.2026 Wahlbriefe unentgeltlich eingeliefert werden können

Als Postunternehmen, bei dem an der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 31.05.2026 sowie einer eventuell notwendigen Stichwahl am 14.06.2026 die Wahlbriefe (amtliche Wahlbriefumschläge) ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wird hiermit gem. § 37 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) die Deutsche Post AG benannt.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.

Davon ausgenommen sind Briefwahlanträge, die der Gemeinde Nonnweiler auf dem Postweg zugesandt werden. Diese müssen in jedem Fall ausreichend frankiert werden!

 

Nonnweiler, 01.04.2026

Der bes. Gemeindewahlleiter
gez. Michael Göbel